Autofahrer bevorzugen die Vertragswerkstatt Service und Qualität der Markenwerkstatt sind bei Mobilitätspaketen Standard

(djd). Ob nach einem Unfall oder für Wartungs- und Servicearbeiten: In beiden Fällen bevorzugen zwei von drei deutschen Autofahrern nach einer Umfrage der Kfz-Überwachungsorganisation freiberuflicher Kfz-Sachverständiger (KÜS) eine Vertragswerkstatt. Während viele Versicherungen ihre Kunden dazu verpflichten, freie Werkstätten zu nutzen, können die Kunden des Volkswagen Versicherungsdienstes beispielsweise jederzeit auf Markenwerkstätten zurückgreifen.

Mobilitätspakete mit integriertem Werkstattservice

Der Service und die Qualität einer Markenwerkstatt sind üblicherweise Bestandteil der sogenannten Mobilitätspakete, wie sie die herstellerverbundenen Autobanken im Rahmen einer Finanzierung oder eines Leasingvertrags anbieten. Durch den Verbund aus Hersteller, Bank und Autohändler braucht der Kunde nur eine monatliche Rate zu zahlen und kann von den verschiedensten Zusatzservices profitieren. Diese beinhalten eine Kfz-Haftpflicht, Teil- und Vollkaskoversicherung und eben auch Reparaturarbeiten sowie Wartungs- und Verschleißservice in einer Fachwerkstatt. Die Versicherten haben die Kosten für ihre automobile Mobilität im Blick, sind abgesichert und können anfallende Reparaturen beim Händler durchführen lassen.

Garantieversicherung als Rundumschutz

Darüber hinaus bieten viele Herstellerbanken über die zweijährige gesetzliche Gewährleistungspflicht hinausgehende Garantieverlängerungen an. So bietet beispielsweise der Volkswagen Versicherungsdienst (VVD) mit der „LifeTime Garantie“ eine optionale Zusatzversicherung, die nahezu alle mechanischen und elektrischen Teile umfasst, jährlich verlängerbar ist und pro Jahr etwa 100 Euro kostet. Sie gilt für Neuwagenkäufer, ist aber auch beim Erwerb eines Gebrauchten noch innerhalb der ersten 24 Monate nach Erstzulassung abschließbar.

Weitere Informationen gibt es auf www.volkswagenbank.de und beim Volkswagen-Händler.

Tipp: Kein Unfall ohne Kfz-Sachverständigen

Ein weiteres Ergebnis der KÜS-Umfrage zeigt, dass viele Fahrzeughalter nicht sicher sind, wann bei einem Unfall ein Sachverständiger hinzugezogen werden kann oder sollte: Nur 30 Prozent würden dies tun, zehn Prozent würden es lassen und 60 Prozent würden nach Bedarf entscheiden. Was viele nicht wissen: Geschädigte können bei einem unverschuldeten Unfall einen unabhängigen Sachverständigen ihrer Wahl frei beauftragen – für die Beweisaufnahme im Hinblick auf ein mögliches Gerichtsverfahren ist dies enorm wichtig.

Bildunterschrift: Zwei von drei deutschen Autofahrern bevorzugen nach einem Unfall oder für Wartungs- und Servicearbeiten die Qualität und den Service einer Vertragswerkstatt.
Foto: djd/Volkswagen Bank

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