Frachtführerhaftpflicht ist gesetzlich vorgeschrieben

Wer als Transportunternehmen im Kundenauftrag Güter befördert, haftet für deren Verlust oder Beschädigung während des Transports. Nicht nur für verlorene oder unterwegs zu Schaden gekommene Ladung ist die Transportfirma dem Kunden Rechenschaft und finanziellen Ausgleich schuldig: Wenn Termine nicht eingehalten werden oder die falsche Lieferung beim Kunden ankommt, ist ebenfalls die Spedition haftbar. Dabei ist es egal, ob höhere Gewalt, technische Defekte oder menschliches Versagen die Güter- oder Vermögensschäden verursacht haben. Um sowohl Kunden als auch Spediteure vor den finanziellen Folgen der unvorhersehbaren und darum allgegenwärtigen Risiken zu schützen, ist eine umfassende Transportversicherung vom Gesetzgeber vorgeschrieben. Die Vorschrift gilt für alle Fahrzeuge, die im Transportgewerbe eingesetzt werden, um gegen Bezahlung fremde Güter zu befördern, und deren Nutzlast höher ist als 3,5 Tonnen. Das Gewicht von Anhängern zählt zum zulässigen Gesamtgewicht. Wer als Transportunternehmer seine Fahrer ohne Frachtführerhaftpflichtversicherung auf den Weg schickt, macht sich strafbar.

Was beinhaltet die Frachtführerhaftung nach CMR?

Die CMR oder Internationale Vereinbarung über Beförderungsverträge auf Straßen besteht seit 1956 und ist gültig für Europa. An die Regelungen der CMR sind alle geschäftsmäßigen Straßentransporte gebunden, die einen CMR-Mitgliedsstaat als Start- oder Zielort haben. Dabei werden Wechselaufbauten oder Container nicht separat, sondern nur zusammen mit dem jeweiligen Fahrzeug betrachtet. Post oder Umzugsgüter unterliegen nicht der CMA. Auf Schienen- oder Schiffstransporte wird der Vertrag nur angewendet, wenn die Güter nicht umgeladen werden müssen. Dies ist beispielsweise beim sogenannten Huckepacktransport per Eisenbahn oder bei Überfahrten mit der Fähre der Fall. Umzugsunternehmen und Möbelspeditionen sowie der innerdeutsche Luft- und Binnenschiffsverkehr unterliegen dem Handelsgesetzbuch und sollten dies bei der Wahl der Transportversicherung berücksichtigen. Bei der Frachtführerhaftung nach HGB sind Höchsthaftungsgrenzen, Haftungseinschränkungen oder Ausschlussklauseln zum Teil unterschiedlich geregelt.

Information und Vergleich können Kosten senken

Wer vor dem Abschluss der für sein Unternehmen vorgeschriebenen Frachtführerhaftung Vergleich und Gegenüberstellung der unterschiedlichen Anbieter nutzt, gewinnt rasch einen Überblick. Um die Unterschiede in Preis und Leistung aber richtig bewerten zu können, ist es wesentlich, die Anforderungen und Verpflichtungen des eigenen Unternehmens genau zu kennen. Reichweite und Umfang der Lieferungen müssen in den Versicherungsvergleich ebenso einfließen wie Zahl der Mitarbeiter, Art und Größe der Fahrzeuge sowie Wünsche zu den Deckungssummen. Unabhängige Versicherungsexperten ermitteln, welcher Schutz optimal für den jeweiligen Betrieb ist, und helfen Spediteuren, die passende Transportversicherung zum günstigsten Preis zu finden.

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