Freie Fahrt für den Wechsel / Worauf Autofahrer beim Kfz-Versicherungsschutz achten sollten

(djd). Der Stichtag für alle, die zum 1. Januar ihre Kfz-Versicherung wechseln möchten, rückt näher. Bis zum 30. November muss die Versicherung gekündigt werden – das gilt für die meisten Verträge. Beim Versicherungswechsel sollte niemals die Prämie allein ausschlaggebend sein, die Leistungen der Police sind ebenso wichtig. Hier verbergen sich oftmals große Unterschiede.

Vergleich lohnt sich auch für Neuwagenkäufer

Ein Versicherungsvergleich lohnt sich auch für alle Neuwagenkäufer. Und davon gibt es eine ganze Menge: Das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) verzeichnete im ersten Halbjahr 2011 rund 10,5 Prozent mehr Neuzulassungen als im Vorjahreszeitraum. Insgesamt bedeutet dies 1,62 Millionen mehr neue Fahrzeuge auf Deutschlands Straßen. In der Regel sind mit einem neuen Wagen hohe Anschaffungskosten verbunden. Entsprechend sorgfältig, im Hinblick auf den Preis und die Leistungen, sollten Autobesitzer deshalb den Versicherungsschutz auswählen.

Versicherungslösungen für jeden Absicherungsbedarf

„So verschieden der Geschmack bei der Auswahl des Autos sein kann, so vielfältig ist auch der Absicherungsbedarf“, weiß Thomas Jäckel, Experte für Kraftfahrtversicherungen bei Axa. „Während sich der eine für sein neuwertiges Auto einen umfassenden Schutz wünscht, ist einem Berufsanfänger eine zuverlässige Versicherung zu günstigen Beiträgen wichtig. Mit unserer Produktwelt ‚mobil‘ und den individuellen Zusatzbausteinen haben wir für sämtliche Kundenbedürfnisse die passende Lösung.“ Der Stichtag 30. November ist für alle Autobesitzer eine Gelegenheit, sich für einen Tarif zu entscheiden, der zu den persönlichen Ansprüchen bestmöglich passt.

Mit dem Tarif „mobil komfort“ von Axa beispielsweise erhält der Kunde einen Rundumschutz zu einem angemessenen Preis. So deckt die Vollkaskoversicherung – abgesehen von wenigen Ausnahmen wie Verschleiß – alles ab. Schäden, auf die der Versicherte keinen Einfluss hat, zum Beispiel Brand, Diebstahl, Sturm, Hagel, Blitzschlag und Tierbissschäden, sind bereits über die Teilkaskoversicherung abgesichert. Auch sogenannte Eigenschäden sind in diesem Tarif abgedeckt: Beschädigt der Fahrer mit seinem versicherten Fahrzeug sein Eigentum, zum Beispiel das Garagentor oder ein Zweitfahrzeug, zahlt die Versicherung den Schaden. Das Produkt „mobil kompakt“ umfasst alle marktüblichen Leistungen und bietet dabei ebenfalls ein starkes Preis-Leistungs-Verhältnis. Neu im Angebot ist der Tarif „mobil online“. Er richtet sich an alle, die einen preisgünstigen Basisschutz wünschen und ihre Versicherung bequem im Internet abschließen und verwalten möchten.

Bei Autos sind Frauen die größeren Sparfüchse

Ob Neu- oder Gebrauchtfahrzeug, ein passender Versicherungsschutz ist unumgänglich. Aber worauf legen die Bundesbürger beim Autokauf am meisten Wert? Die Antworten gibt eine repräsentative Befragung von Axa. Wichtigste Kriterien sind für 80 Prozent der Befragten ein günstiger Preis sowie niedrige Unterhaltskosten. Mit 85 Prozent scheinen Frauen dabei noch stärker auf das Geld zu achten als Männer (75 Prozent). Für die 30- bis 49-Jährigen muss es auch nicht gleich ein nagelneues Auto sein. 85 Prozent der Befragten dieser Altersgruppe reicht ein Gebraucht- oder Jahreswagen. Anders sieht es bei den über 60-Jährigen aus: Fast jeder Dritte (28 Prozent) schaut sich bei der Autosuche ausschließlich Neuwagen an.

Schnell und reibungslos repariert

Der Versicherungsbaustein „Schadenservice Spezial“ von Axa garantiert im Schadenfall einen schnellen und reibungslosen Ablauf aller Reparaturen durch zertifizierte Meisterwerkstätten. Wird die Nutzung der Partnerwerkstätten gleich beim Abschluss des Vertrags vereinbart, winken bis zu 15 Prozent Ersparnis auf die Kaskoprämie. Die Fahrerschutzversicherung springt ein, wenn der Fahrer sich bei einem selbst- oder mitverschuldeten Unfall erheblich verletzt. Zu den Leistungen zählen Schmerzensgeld, Verdienstausfall oder der behindertengerechte Umbau der Wohnung.

Bildunterschrift: Nicht vergessen: Wer zum 1. Januar 2012 seine Versicherung wechseln möchte, muss in den meisten Fällen bis zum 30. November seinen alten Vertrag kündigen.
Foto: djd/axa

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