Neue StVO kommt mit erhöhten Bußgeldern

In diesem Jahr waren es nicht nur die bunten Eier, die vom Osterhasen kamen, sondern es gab auch eine Neufassung der Straßenverkehrsordnung, die ab 1. April greift. So einiges wird mit dieser Neufassung teurer.

Wird ohne Parkscheibe oder ohne Parkschein das Auto abgestellt, wird eine doppelt so hohe Strafe fällig wie vor dem 1. April. Hier muss mit mindestens 10 Euro gerechnet werden. Mit zunehmender Stundenanzahl erhöht sich auch der Betrag. 15 Euro sind für eine halbe bis ganze Stunde zu zahlen und bei drei Stunden sind es schon 25 Euro, die entrichtet werden müssen. Das Parken auf Schutzstreifen für Fußgänger oder auf Radwegen wird auch deutlich teurer, denn es kostet nun 20 Euro bis zur ersten Stunde und ab einer Stunde 30 Euro.

Nicht nur das Parken wurde erhöht, sondern auch das unvorsichtige Aussteigen aus dem Fahrzeug zum Beispiel. Wird durch das Aussteigen ein anderer Verkehrsteilnehmer gefährdet, müssen dafür 20 Euro gezahlt werden und somit ist diese Unvorsichtigkeit doppelt so teuer wie sonst. Wer im Dunkeln ohne Licht fährt, zahlt ebenfalls 20 Euro. Gleiches gilt, wenn der Scheinwerfer nicht von Schnee oder Schmutz befreit ist. Das falsche Einfahren in eine Einbahnstraße oder in den Kreisverkehr kostet 5 Euro mehr. Liegt eine Sachbeschädigung oder eine Gefährdung vor, winken Bußgelder von 30 Euro bis 35 Euro.
Weitere Erhöhungen sind geplant für das Telefonieren während der Autofahrt und auch für das Missachten der Vorfahrt soll künftig noch tiefer in die Tasche gegriffen werden. Geplant ist hier eine Erhöhung um stolze 30 Euro als bisher.

Im Allgemeinen gilt also nun noch mehr Vorsicht, um den Geldbeutel zu schonen.

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