Zur günstigsten Kfz Versicherung wechseln

Jeder Verkehrsteilnehmer muss sein Kraftfahrzeug versichern lassen. Dabei steht es ihm jedoch frei, sich für den günstigsten und am besten geeigneten Versicherer zu entscheiden. Der Preisunterschied zwischen der teuersten und der billigsten Kfz Haftpflichtversicherung beträgt mehrere hundert Euro. Viele Fahrzeughalter sind über eine lange Zeit hinweg zu teuer versichert, ohne es zu wissen. Zeigt der Vergleich mit anderen Anbietern und deren Tarifen eine ungünstige Versicherungssituation, liegt der Wechsel auf der Hand. Wer seine Autoversicherung kündigen will, während das betreffende Fahrzeug in Betrieb ist, muss jedoch die geltenden Kündigungsbedingungen seines Anbieters beachten. Nicht alle Gesellschaften beharren auf einer Kündigung zum erste Januar, sondern bieten individuelle Vertrags- und Kündigungsbedingungen an. Hat die vorherige Versicherungsgesellschaft die Preise erhöht, ohne zugleich die Leistung zu erweitern, können Kunden vom Sonderkündigungsrecht profitieren: Ab dem Tag, an dem sie vom Versicherer per Anschreiben vom neuen Preis erfahren, haben sie einen Monat Zeit zur vorzeitigen Kündigung.

Der neue Anbieter unterstützt beim Wechsel

Am leichtesten lässt sich die Autoversicherung wechseln, wenn ein Fahrzeug abgemeldet oder verkauft und ein anderes zugelassen wird. Hierzu ist dann die Doppelkarte des neuen Versicherers erforderlich, der den Fahrzeughalter auch gern unterstützt, indem er beispielsweise die Kündigung beim vorherigen Anbieter übernimmt. Ob der günstigere Anbieter auch der bessere ist, kann meist nur ein ausgebildeter, unabhängiger Versicherungsexperte beurteilen. Der Fachmann kann unterscheiden, ob sich Einsteiger- oder Sonderrabatte langfristig auszahlen oder ob durch ungünstige Klauseln die üblichen Nachlässe für Unfallfreiheit oder der unkomplizierte Fahrzeugbetrieb erschwert werden. So sollten Einschränkungen auf bestimmte Fahrer oder maximale jährliche Kilometerzahl nie leichtfertig in Kauf genommen, sondern kritisch hinterfragt und nur auf ausdrücklichen Wunsch unterschrieben werden. Wird ein Tarif gewählt, der solche Einschränkungen beinhaltet, muss der Versicherte sich daran halten, um den Versicherungsschutz in Anspruch nehmen zu können. Ausnahmeregelungen sind oft sehr kompliziert. Von Einschränkungen der Deckungssumme zugunsten der Beitragshöhe ist grundsätzlich abzuraten.

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