Bewertungsportal für Autofahrer: ein sinnvoller Pranger?

In diesen Tagen geht ein großer Aufschrei durch die deutschen Medien. Grund hierfür ist ein neues Portal für Autofahrer. Während es durchaus Zeitgenossen gibt, die die Seite fahrerbewertung.de als sinnvolle neue Einrichtung ansehen, sorgt das Portal bei vielen anderen für Kopfschütteln. Sie sehen in dem neuen Pranger für Autofahrer ein Angebot, das nahe an der Grenze zur Legalität steht. Was aber hat es tatsächlich auf sich mit der neuen Seite: viel Lärm um Nichts?

Das Prinzip des Portals
Das Prinzip bei fahrerbewertung.de ist einfach. Der Nutzer kann nach dem Aufrufen der Seite einfach ein Kennzeichen eintragen. Danach stehen drei verschiedene Schaltflächen zur Auswahl. Wer die rote Taste drückt, der gibt dem Fahrer mit diesem KFZ-Kennzeichen eine negative Bewertung, während gelb für einen neutralen Eintrag zu dem Halter dieses Fahrzeuges führt. Wer aber die grüne Schaltfläche auswählt, der gibt dem Autofahrer mit diesem Kennzeichen eine positive Bewertung. Natürlich lassen sich über das Portal auch Kennzeichen suchen, um die bisherigen Bewertungen über dieses Kennzeichen abzurufen – schließlich ist es ja der Sinn, sich über ein Kennzeichen bei dem Portal zu informieren. Darüber hinaus gibt es auf dem Portal der Bo-Mobile GmbH aus Bonn auch eine Rubrik Statistiken. Hier lassen sich die Daten nach verschiedenen Kriterien anzeigen. So erfahren Autofahrer beispielsweise, dass – zum Zeitpunkt unserer Recherchen – Mercedes-Fahrer und Porsche-Besitzer die schlechtesten Bewertungen im Schnitt vorzuweisen hatten, während beispielsweise die Fahrer im Saale-Orla-Kreis in Ostthüringen die besten sein sollen.

Datenschützer schlagen Alarm trotz umsichtiger Bemühungen der Betreiber
Bei den Datenschützern in Nordrhein-Westfalen wird das neue Angebot sehr kritisch gesehen. „Halterdaten lassen sich relativ leicht herausfinden; zum Beispiel über den gemeinschaftlichen Notruf der Autoversicherer“, erklärte ein Sprecher der Datenschützer gegenüber der Welt Online. Von anderen Datenschützern wurde schon der Begriff rechtswidrig in den Raum geworfen. Dabei bemüht sich der Betreiber des neuen Portals jedoch, dass die Datenschützer eigentlich wenige Angriffsmöglichkeiten haben. Denn konkrete Beschuldigungen gegen Autofahrer sind genauso wenig möglich, wie es beispielsweise eine Statistik mit den schlechtesten Autofahrern gibt, die beispielsweise nach Kennzeichen gelistet werden.

Rechtswidrigkeit wird bezweifelt
Dass die Seite gar rechtswidrig sein soll, wie von manchem Datenschützer bereits angeprangert wurde, wird von Rechtsexperten bezweifelt. Dazu erklärt der Kieler Rechtsanwalt Stephan Dirks in einem Blogeintrag, dass das Portal mit dem Schülerportal spickmich.de verglichen werden könne: „Es wird nur etwas öffentlich besprochen, was ohnehin für jeden offensichtlich ist. Insofern kann, was die Notenbewertung angeht, also auch nicht von einem besonders schweren Eingriff in die Persönlichkeitsrechte der Betroffenen gesprochen werden.“ So hat es auch das Landgericht Kiel gesehen. Stellt sich nur die Frage, ob es eines Angebotes wie fahrerbewertung.de überhaupt braucht. Wem nutzt es schon zu wissen, dass die Suzuki oder Kia Fahrer die umsichtigsten Autofahrer sind? Was nutzt es zu erfahren, dass der Fahrer, der einen selbst zur Weißglut gebracht hat, von anderen als hervorragender Fahrer eingestuft wird? Letztendlich scheint es doch viel Lärm um eine Seite zu geben, die bei vielen Nutzern nach intensiver Studie des Angebots sicherlich recht schnell den Mehrwert verlieren wird.

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