Lauter Gauner auf der „schwarzen Liste der Versicherer“? Versicherer-Infopool ab sofort offen für Konsumenten

Berlin (ots) – Eine Einsicht in die „schwarze Liste“ der Versicherer mit etwa 5 Millionen Datensätzen über Versicherte und Versicherungsschäden war bis jetzt Tabu für die Verbraucher. Dieser „Geheimdienst“ der gesamten Versicherungswirtschaft enthält keineswegs nur kriminellen Machenschaften von Betrügern. Dort sind auch Daten von Menschen verzeichnet, denen zu Recht Versicherungsleistungen ausbezahlt wurden. Nun ist das datenschutzrechtlich mehr als fragwürdige Versteckspiel zu Ende: Versicherte haben ab sofort Zugang zu ihren eigenen Daten und zu den Daten ihres Fahrzeugs.  Die Selbstauskunft, die Autofahrer oder von ihnen beauftragte Rechtsanwälte oder Sachverständige einholen können, bringt neben mehr Transparenz auch handfeste Vorteile im Kampf um berechtigte Ansprüche auf Leistungen von der Versicherung. Wer eine Selbstauskunft beantragt, dem kann wohl nicht mehr so schnell der Leistungsanspruch verweigert werden, nur weil er vergessen hatte, einen lange zurückliegenden Vorschaden anzugeben.  Die Möglichkeiten der neuen Transparenz des Hinweis- und Informationssystem der deutschen Versicherungswirtschaft (HIS) sollten Rechtsanwälte und Kfz-Sachverständige im Interesse ihrer Kunden aktiv nutzen. Details dazu und die Links zur Antragstellung auf Selbstauskunft finden Sie in der Unfallzeitung ( http://www.unfallzeitung.de/zeitung/sind-wir-alle-miteinander-gauner- ).

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