Der Stichtag naht / Umfrage zum Kfz Versicherungswechsel: Auch der Leistungsumfang entscheidet

(djd). Bis Ende November können Autofahrer bei Vertragsablauf am 31. Dezember 2011 noch ihre Autoversicherung kündigen und den Anbieter wechseln. Eine spezielle Begründung ist dafür nicht erforderlich. Beim Wechsel zu einer anderen Gesellschaft spielt nicht nur der Preis, sondern auch der Leistungsumfang eine entscheidende Rolle. Für 96 Prozent der Autofahrer, die sich prinzipiell einen anderen Anbieter vorstellen können, ist es beispielsweise sehr wichtig oder ziemlich wichtig, dass sie im Fall eines Kfz-Schadens nicht im Schadenfreiheitsrabatt hochgestuft werden. Das ergab eine aktuelle Umfrage, die im Auftrag der DEVK Versicherungen durchgeführt wurde.

Tatsächlich kommt aber in der Regel nur die Vollkasko für einen Parkschaden am eigenen Auto auf, wenn der Verursacher nicht feststellbar oder der Schaden durch eigene Unachtsamkeit entstanden ist. Eine Ausnahme ist beispielsweise der DEVK-Parkschadenschutz, der in der Teilkaskoversicherung für Pkw enthalten ist. Damit können Autofahrer einmal jährlich einen Kleinschaden an einem Karosseriebauteil im „Smart-Repair“-Verfahren gegen eine Eigenbeteiligung von 50 Euro in einer Partnerwerkstatt ausbessern lassen – unabhängig von der ansonsten vereinbarten Selbstbeteiligung und ohne Hochstufung beim Schadenfreiheitsrabatt.

Unter www.devk.de gibt es dazu weitere Informationen.

Bildunterschrift: Ist der Verursacher eines Parkschadens am eigenen Auto nicht feststellbar, kommt normalerweise nur die Vollkasko für den Schaden auf. Eine Ausnahme ist der DEVK-Parkschadenschutz für Pkw, der kostenlos in der Teilkasko enthalten ist.
Foto: djd/DEVK

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